Vermögensschadenhaftpflicht

Wer beratend, planend, verwaltend oder betreuend tätig ist und für seine Kunden Entscheidungen trifft, trägt ein hohes Maß an Verantwortung. Viele Entscheidungen sind folgenreich, manche auch unwiderruflich.

Vom Architekten über IT-Dienstleister bis hin zum Hausverwalter sind hier viele Tätigkeitsfelder betroffen. Besonders intensiv trifft diese Verantwortung bestimmte Berufsgruppen wie Notare, Rechtsanwälte und Steuerberater. Man vertraut ihrem professionellen Sachverstand und somit ihren Auskünften und Empfehlungen. Doch was passiert, wenn einem Experten ein Fehler unterläuft?

Eine Vermögensschadenhaftpflicht versichert Schäden Dritter,
die durch fehlerhaftes Tun entstehen, zum Beispiel:

  • Beratungsfehler
  • Rechenfehler
  • Unrichtige Auskünfte

Versichert sind auch Schäden Dritter, deren Ursache
fehlerhaftes Unterlassen ist, zum Beispiel:

  • Fristversäumnisse
  • Unvollständige Auskünfte
  • Unterlassene Beantragungen

Als Verursacher von Schäden sind sowohl der Versicherungsnehmer als auch seine Erfüllungsgehilfen abgedeckt.

Speziell für Führungskräfte

Eine D&O Versicherung (Directors & Officers) gibt dem Unternehmen und ihren Führungskräften Rückendeckung, etwa Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern. Sollte es aufgrund einer Fehlentscheidung zu Schadenersatzforderungen kommen, sind diese abgesichert.