Rechtsschutz

In Unternehmen kann es schnell zu einem Rechtsstreit kommen, etwa bei Streitfällen mit einem Arbeitnehmer oder Verstößen gegen das Datenschutzgesetz. Eine gerichtliche Auseinandersetzung zieht oft hohe Kosten für den Kläger bzw. Beklagten nach sich. Folgende Rechtsschutzarten sind versicherbar:

  • Rechtsschutz für Unternehmen und Freiberufler
  • Verkehrs-Rechtsschutz
  • Privat-Rechtsschutz für Inhaber/Geschäftsführer
  • Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken
  • Fahrer-Rechtsschutz
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz*

Soweit vereinbart sind folgende Leistungsarten im Deckungsumfang enthalten: Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten, Daten-Rechtsschutz vor Gerichten. Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind:

  • Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
  • Kosten des Prozessgegners, soweit diese der Versicherte zu tragen hat

 

* Wegen unbewusster Verstöße oder Missgunst ehemaliger Mitarbeiter können Unternehmer ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten; sie ist verpflichtet dem Verdacht nachzugehen. In diesem Fall ist eine effiziente Strafverteidigung enorm wichtig. Und enorm teuer. Hier springt der Spezial-Straf-Rechtsschutz ein.