Betriebshaftpflicht

Eine Betriebshaftpflicht schützt den Unternehmer wie auch seine gesetzlichen Vertreter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung. Sie prüft eine Forderung, lehnt unberechtigte Ansprüche ab und reguliert berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs. Sie ist die wichtigste aller gewerblichen Versicherungen, da hier unglaublich viele Gefahren lauern, je nach Branche ist sogar die Existenz bedroht.

Ein Schaden mit entsprechenden Forderungen kann aktiv durch eine Handlung entstehen, aber auch durch die Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht. Einzelunternehmer und Freiberufler sind in der Regel auch zusätzlich mit Ihrem Privatvermögen haftbar.

Die Betriebshaftpflicht umfasst Personen-, Sach- und die daraus resultierenden Vermögensschäden. Der Leistungskatalog setzt sich unterschiedlich zusammen, da jede Betriebsart auch unterschiedliche Deckungsumfänge erfordert. Spezielle Produktvermögensschäden etwa sind in der erweiterten Produkthaftpflicht-Versicherung mitversichert. Deren Umfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter, wie zum Beispiel:

  • Ansprüche infolge der Mangelhaftigkeit von Sachen, die erst durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der gelieferten Erzeugnisse mit anderen Produkten entstehen
  • Kosten für Ein- und Ausbau mangelhafter Erzeugnisse
  • Mängel an ver- oder bearbeiteten Sachen

Für spezielle Berufsgruppen kann eine reine Vermögensschadenhaftpflicht nötig sein, die auch unabhängig von einem vorherigen Sach- oder Personenschaden greift.